Bestellung zum Datenschutzbeauftragten
Im Bundesdatenschutzgesetz schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen die personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten Sicherungsmechanismen vor. Schon das Abspeichern der Daten der Arbeitnehmer reicht um diesen Mechanismen zu unterliegen. So muss ein Datenschutzbeautragter zum Schutz dieser Daten bestellt werden.
Ist dieser bestellt und sichert der Datenschutzbeauftragte diese Daten nach den jeweiligen aktuellen Sicherheitsstandards haftet der Unternehmer lediglich für grobe Fahrlässigkeit.
Im sogennanten Ulmer Urteil hat die Judikatur jedoch klargestellt, das an die Bestellung des Datenschutzbeauftragten hohe Anforderungen zu stellen sind. Nur ein geeigneter Datenschutzbeauftragter kann diese Haftungsbeschränkung auslösen.
Wählt dagegen ein Unternehmer einen Datenschutzbeauftragten, der keine Eignung besitzt so ist schon die Auswahl grobfahrlässig und das entsprechende Unternehmen haftet für jedwede Fahrlässigkeit.
Da viele Unternehmen in Ihren eigenen Reihen kein Personal mit ausreichender Eignung besitzen wurde im Ulmer Urteil die Auslagerung des Datenschutzbeauftragten mehr als nur angeraten.
Dies ist auch unter dem Kündigungsaspekt für Betriebe ratsam, da ein Datenschutzbeauftragter gewisse Kündigungssonderrechte besitzt, denen sich der Unternehmer bei Auslagerung dieser Tätigkeit zu anderen Firmen nicht ausgesetzt sieht.
Bei Bestellung des Datenschutzbeauftragten außerhalb der Firma stellen sich also 4 Wesentliche Vorteile dar:
- Keine fehlende Eignung und damit absolute Haftungsbeschränkung.
- Keine Sonderkündigungsrechte einzelner Arbeitnehmer und somit keine Aussetzung eventueller Abfindungszahlungen im Trennungsfall.
- Keine Schulungs –und Weiterbildungskosten des Datenschutzbeauftragten in der Folgezeit.
- Fachleute ihres Unternehmens müssen ihre Zeit nicht mit einer Materie verbringen, die sie mit Gewissheit nicht ausreichend absichern können, wenn man sich nur gelegentlich damit beschäftigt. Ihren Fachleuten bleibt so die Zeit auf Ihrem Spezialgebiet sinnvoll zu arbeiten.
Unter diesen Gesichtspunkten bieten wir Ihnen unserer Hilfe an und würden uns freuen, wenn wir Sie davon überzeugen dürften, das wir Ihr kompetenter, geeigneter und günstigster Datenschutzbeauftragter an Ihrer Seite sein können. Kontaktieren sie uns und überzeugen sie sich von unserem Potential.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung: new-lan@gmx.net