Gesetzliche Verpflichtung
Der Gesetzgeber schreibt für jedes Unternehmen vor, welches personenbezogene Daten erfasst oder verarbeitet – einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies stellt eine Pflicht dar, wird aber gern vernachlässigt oder nur halbherzig umgesetzt. Dabei dienen diese Vorschriften dem Schutz der Daten Ihres Unternehmens und sollten daher jedem besonders wichtig sein, da ein Arbeiten ohne diese meist nicht mehr möglich ist.
Was sind die Aufgaben eines solchen Datenschutzbeauftragten und wie hilft er Ihnen und Ihrem Unternehmen?
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten erstrecken sich über, die Einhaltung des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in Ihrem Unternehmen über eine Kontrollfunktion, die es Ihm ermöglicht, durch Einsicht in den betrieblichen Ablauf und in die Arbeitsweisen, der mit personenbezogene Daten arbeitenden Abteilungen, die Sicherheit zu gewährleisten. Ebenso unterliegt es ihm, die Datenverarbeitungsprogramme auf ihre ordnungsgemäße Anwendung und Funktion zu prüfen, so wie die Vorabkontrolle neuer Informations- und Kommunikationsysteme, bezüglich ihrer Beherrschbarkeit und Funktionsweise.
Dies setzt natürlich ein hohes Maß an Fachkunde und Integrität voraus, welches nicht jeder Mitarbeiter eines Unternehmens vorweisen kann vom Gesetzgeber aber verlangt wird. Des weiteren darf der Datenschutzbeauftragter in keinerlei Interessenkonflikt zu anderen, von Ihm ausgeführten Tätigkeiten kommen. Die nötige Fachkunde und Objektivität, sind Voraussetzungen für die Arbeit eines Datenschutzbeauftragten und lassen meist zu wünschen übrig oder sind gar nicht vorhanden.
Das dies so nicht hingenommen werden kann, sah auch der Gesetzgeber und belegt Unternehmen mit Bußgeldern bis zu 250.000€.
Da der Aufwand des Datenschutzes je nach Unternehmen unterschiedlich hoch ist, besteht die Möglichkeit für ein Unternehmen externe Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Dies bietet verschiedene Vorteile.
Zum einen ist die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten, viel eher gegeben. Zum anderen entstehen keine festen Personalkosten und der Personalaufwand kann an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden. Ebenso steigert ein externer Datenschutzbeauftragter Ihre Glaubwürdigkeit, den Datenschutz mit all seinen Fassetten ernst zu nehmen. Und anders als bei internen Datenschutzbeauftragten haftet ein externer Beauftragter auch bei leichter Fahrlässigkeit.
Die Auslagerung dieser Position erscheint also sinnvoll und kann durch uns übernommen werden